Wer trägt die Kosten?



Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Dazu wird vom Therapeuten nach den sogenannten probatorischen Sitzungen ein schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Nach Genehmigung des Antrages übernimmt die Kasse die gesamten Kosten für die weitere ambulante Therapie.

 

Die probatorischen Sitzungen, die der Diagnose- und Indikationsstellung dienen, sind ebenfalls Kassenleistungen, so dass in der Regel keine Kosten für Sie entstehen.